
Die staatliche Förderung macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe so attraktiv wie nie. Über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) erhalten Sie 2026 bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss – das sind bis zu 21.000 Euro. Wir erklären Ihnen alle Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Viele Hamburger Haushalte kämpfen mit diesen Herausforderungen. Wir haben die Lösung.
Veraltete Heizungen verbrauchen bis zu 30% mehr Energie als moderne Systeme.
Alte Heizungsanlagen fallen immer öfter aus – besonders wenn man sie am meisten braucht.
Bis zu 40% Förderung sind möglich, aber der Antragsprozess ist komplex und zeitkritisch.
Die staatliche Förderung macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe so attraktiv wie nie. Über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) erhalten Sie 2026 bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss – das sind bis zu 21.000 Euro. Wir erklären Ihnen alle Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Seit 2024 wird die Förderung über die KfW abgewickelt (Zuschuss Nr. 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen). Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, die miteinander kombiniert werden können – jedoch auf maximal 70 % begrenzt sind.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten und steht jedem Eigentümer zu, der eine mindestens 2 Jahre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauscht. Darüber hinaus gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Der Einkommens-Bonus von 30 % richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen bis 40.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Effizienz-Bonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan) oder für Erd- und Wasserwärmepumpen.
Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei einem Mehrfamilienhaus kommen jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit hinzu. Das bedeutet: Bei einer Wärmepumpe für 32.000 Euro und 70 % Förderung erhalten Sie 21.000 Euro Zuschuss und zahlen nur noch 11.000 Euro. Bei der typischen Förderung von 55 % sind es 16.500 Euro Zuschuss und 15.500 Euro Eigenanteil.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten bei der KfW gestellt werden. Erst nach Erhalt der Förderzusage darf mit der Installation begonnen werden. Ausnahme: Sie können einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen. Wir unterstützen Sie bei der gesamten Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie die maximale Förderung erhalten.
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Jana
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